Landwirtschaftliches Erbrecht, HöfeOrdnung
Für landwirtschaftliche Güter gelten in den meisten Bundesländern Sonderregeln. Das sogenannte landwirtschaftliche Erbrecht ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. Es beruht teilweile auf Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen (aber auch in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt die HöfeOrdnung.
Ziel des Gesetzgebers ist die Erhaltung eines wirtschaftsfähigen Hofes. Dahinter stehen die Interessen der sogenannten weichenden gesetzlichen Erben zurück. Selbst für das Pflichtteilrecht trifft das landwirtschaftliche Erbrecht besondere Regelungen.
Streitig sind oftmals die sogenannten Nachabfindungsansprüche. Diese können dazu führen, dass noch nach vielen Jahren die sogenannten weichenden Erben Zahlungsansprüche gegen den Hoferben mit Erfolg geltend geltend machen können.
Wir vertreten Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachabfindungsansprüchen.
Gerade die Planung der Hofnachfolge erfordert rechtzeitiges Handeln und ausführliche Beratung, sodass die Möglichkeiten, die die HöfeOrdnung bietet, erfolgreich eingesetzt und die Hofnachfolge sinnvoll und nachhaltig geregelt werden kann.
Wir beraten und vertreten Sie in den rechtlichen Fragen der Wirtschafts- und Hoffähigkeit, der Nachabfindung, des Hoffolgezeugnisses, der Rechte der weichenden Erben und des Altenteils.